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Rechtsanwältin Monika Parker
Seit April 2009 zählt Rechtsanwältin Monika Parker zu den angestellten Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Zedler + Kollegen. Die Berufserfahrung, die sie in Berliner Kanzleien gesammelt hat, bringt sie unter anderem im Bereich des Verkehrsrechts ein. Sie vertritt Unfallbeteiligte bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher und den gegnerischen Versicherungen wie auch bei der Abwehr von Ansprüchen.
Schon in einfach gelagerten Unfallsachen verlieren Mandanten oft den Überblick über die ihnen zustehenden Rechte auf Schadenersatz. Hier setzt Rechtsanwältin Parker mit Nachdruck die Ansprüche unserer Mandanten durch.
Daneben steht Sie mit Rat und Tat zur Seite bei allen weiteren Fragen ums Auto so z.B. im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf, Mängeln, Leasingverträgen oder bei Führerscheinangelegenheiten.
Rechtsanwältin Parker ist daneben auch im erbrechtlichen Referat tätig.
Aufgrund ihrer sehr guten Kenntnisse der englischen Sprache steht sie englisch sprachigen Mandanten zur Verfügung, um ihnen im oft schwer verständlichen deutschen Rechtssystem beratend zur Seite zu stehen und sie außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
