| Anwaltliche
Beratung und Vertretung im Arbeitssrecht
Leider viel zu
häufig werden Arbeitnehmer in der derzeit schwierigen
wirtschaftlichen Situation entlassen. Oftmals ist aber eine solche
Kündigung unwirksam, weil der Arbeitgeber die
vielfältigen gesetzlich Regelungen nicht beachtet hat.
Gerade deshalb ist sowohl für Arbeitnehmer, wie auch
für Arbeitgeber im Falle von Kündigungen dringend zu
anwaltlicher Unterstützung zu raten. Der Arbeitgeber sollte
selbstverständlich vor Erklärung der
Kündigung anwaltlichen Rat einholen. Einmal abgesandt, ist
eine Kündigung nämlich nicht so leicht wieder
rückgängig zu machen.
Meist führt der weitere Weg dann zum Arbeitsgericht, wo im
Rahmen der obligatorischen Gütesitzung zunächst vom
Vorsitzenden Richter versucht wird, eine Einigung der Parteien zu
erzielen.
Diese sieht bei Streitigkeiten um die Wirksamkeit von
Kündigungen oft eine Abfindung vor. Hier können durch
geschickte, anwaltliche Verhandlungsführung der Betrag oft
noch ganz im Interesse des Mandanten beeinflusst werden oder aber auch
weitere Streitigkeiten gleich mit beigelegt werden.
Oft genug geht es bei Auseinandersetzungen im
Arbeitsverhältnis aber auch um rückständigen
Lohn, Überstundenvergütung oder Ersatz von
Aufwendungen wie Fahrt- oder Telefonkosten.
Hier sind Fristen zur Geltendmachung zu beachten, die oft in
Tarifverträgen vorgesehen oder dem Arbeitsvertrag selbst sind.
Sollte eine solche Ausschlusfrisat einmal abgelaufen sein, sind die
Ansprüche kaum noch durchsetzbar.
Weitere Probleme sind im Zusammenhang mit befristeten
Arbeitsverträgen, Zulagen und Nebenleistungen häufig.
Nicht zuletzt können wir Ihnen weiterhelfen, wenn Sie
beabsichtigen, Altersteilzeitregelungen zu treffen.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern
auch per E-Mail.
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