Informationen zum Arbeitsrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitssrecht

Leider viel zu häufig werden Arbeitnehmer in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation entlassen. Oftmals ist aber eine solche Kündigung unwirksam, weil der Arbeitgeber die vielfältigen gesetzlich Regelungen nicht beachtet hat.

Gerade deshalb ist sowohl für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber im Falle von Kündigungen dringend zu anwaltlicher Unterstützung zu raten. Der Arbeitgeber sollte selbstverständlich vor Erklärung der Kündigung anwaltlichen Rat einholen. Einmal abgesandt, ist eine Kündigung nämlich nicht so leicht wieder rückgängig zu machen.

Meist führt der weitere Weg dann zum Arbeitsgericht, wo im Rahmen der obligatorischen Gütesitzung zunächst vom Vorsitzenden Richter versucht wird, eine Einigung der Parteien zu erzielen. Diese sieht bei Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Kündigungen oft eine Abfindung vor. Hier können durch geschickte, anwaltliche Verhandlungsführung der Betrag oft noch ganz im Interesse des Mandanten beeinflusst werden oder aber auch weitere Streitigkeiten gleich mit beigelegt werden.

Oft genug geht es bei Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis aber auch um rückständigen Lohn, Überstundenvergütung oder Ersatz von Aufwendungen wie Fahrt- oder Telefonkosten.

Hier sind Fristen zur Geltendmachung zu beachten, die oft in Tarifverträgen vorgesehen oder dem Arbeitsvertrag selbst sind. Sollte eine solche Ausschlusfrisat einmal abgelaufen sein, sind die Ansprüche kaum noch durchsetzbar.

Weitere Probleme sind im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen, Zulagen und Nebenleistungen häufig.

Nicht zuletzt können wir Ihnen weiterhelfen, wenn Sie beabsichtigen, Altersteilzeitregelungen zu treffen.


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