| Anwaltliche Beratung und Vertretung im
Erbrecht
Auch diese Materie
ist - wie das Familienrecht fast vollständig im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es beantwortet Fragen wie:
- Wer
erbt, wenn der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen hat?
- Welche
Möglichkeiten gibt es für mich, zu meinen Lebzeiten
die Verteilung des eigenen Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag
zu regeln?
- Wie setze ich meine
Rechte durch, wenn ich Erbe bin und andere sind im Besitz von
Nachlassgegenständen?
- Nach welchen Regeln
wird der Nachlass unter mehreren Miterben verteilt?
- Welche Rechte haben
Kinder, Ehegatten und andere nahe Verwandte, die durch Testament
enterbt sind (Pflichtteil)?
- Welche Rechte hat der
Ehegatte oder ein naher Angehöriger des Verstorbenen, wenn der
Erblasser zu seinen Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte
verschenkt hat (Pflichtteilsergänzung)?
Das Erbrecht des BGB ist für den Laien sehr schwer zu
verstehen. Deshalb ist es auch in solchen Fällen dringend
anzuraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Rechtsnachteile zu
vermeiden.
Gerade hinsichtlich der zum Nachlass gehörenden
Grundstücke stellen sich weitere Fragen, da diese zumeist den
überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen.
- Wie
sinnvoll ist die Übertragung eines Grundstückes schon
zu Lebzeiten, auch unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer?
- Wie kann sich der
Schenkende absichern, etwa durch vertragliche Regelung eines
lebenslangen Wohnrechts?
- Und hier auch sehr
aktuell die Frage nach Vereinbarung einer vertraglichen Pflege.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern
auch per E-Mail.
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