Informationen zum Erbrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Erbrecht

Auch diese Materie ist - wie das Familienrecht fast vollständig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es beantwortet Fragen wie:

  • Wer erbt, wenn der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen hat?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für mich, zu meinen Lebzeiten die Verteilung des eigenen Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag zu regeln?
  • Wie setze ich meine Rechte durch, wenn ich Erbe bin und andere sind im Besitz von Nachlassgegenständen?
  • Nach welchen Regeln wird der Nachlass unter mehreren Miterben verteilt?
  • Welche Rechte haben Kinder, Ehegatten und andere nahe Verwandte, die durch Testament enterbt sind (Pflichtteil)?
  • Welche Rechte hat der Ehegatte oder ein naher Angehöriger des Verstorbenen, wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte verschenkt hat (Pflichtteilsergänzung)?
Das Erbrecht des BGB ist für den Laien sehr schwer zu verstehen. Deshalb ist es auch in solchen Fällen dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Gerade hinsichtlich der zum Nachlass gehörenden Grundstücke stellen sich weitere Fragen, da diese zumeist den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen.
  • Wie sinnvoll ist die Übertragung eines Grundstückes schon zu Lebzeiten, auch unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer?
  • Wie kann sich der Schenkende absichern, etwa durch vertragliche Regelung eines lebenslangen Wohnrechts?
  • Und hier auch sehr aktuell die Frage nach Vereinbarung einer vertraglichen Pflege.


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