| Anwaltliche Beratung und Vertretung im
Mietrecht
Mit dem Mietrecht
vervollständigte sich einer der Schwerpunkte unserer
anwaltlichen Tätigkeit zusammen mit dem Baurecht und dem
Immobilienrecht zu dem übergreifendem Themenbereich "Rund
um Haus und Grundstück".
Für den Mieter bedeutet die Wohnung einen der wichtigsten
Lebensbereiche, der schon immer Gegenstand zahlreicher, bedeutsamer,
gesetzlicher Regelungen war. Das "alte Mietrecht", das bis zum 31.
August 2001 galt, war nur teilweise im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) geregelt. Zahlreiche Nebengesetze machten die Rechtsmaterie
unübersichtlich.
Das Mietrechtsreformgesetz vereinigte die gesamte
Materie des Mietrechts im BGB und führte zudem bedeutsame
Änderungen ein, wie z. B. die einseitige Verkürzung
der Kündigungsfrist von Wohnraummietverträgen
zugunsten des Mieters.
Die tägliche Praxis der Mietvertragspartien, nicht zuletzt
aber die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte und des
Bundesgerichtshofes
brachten weitere Entwicklungen, die bei der Beratung und Vertretung der
Mandanten berücksichtigt werden müssen. Hier ist
höchste Aktualität des Wissensstandes entscheidende
Voraussetzung für eine richtige Anwendung des Rechts.
Wir, die Rechtsanwälte Zedler + Kollegen, sind durch Teilnahme
an Fortbildungen, Austausch in Interessengruppen sowie Studium der
Fachzeitschriften und Literatur stets informiert,
um unseren Mandanten die fachkundige Unterstützung zu
gewährleisten, die sie erwarten dürfen.
Wenn Sie also als Vermieter oder Mieter von mietrechtlichen Problemen
wie Mieterhöhung, Kündigung oder Modernisierung der
Wohnung betroffen sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.
|