Informationen zum Mietrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Mietrecht

Mit dem Mietrecht vervollständigte sich einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit zusammen mit dem Baurecht und dem Immobilienrecht zu dem übergreifendem Themenbereich "Rund um Haus und Grundstück".

Für den Mieter bedeutet die Wohnung einen der wichtigsten Lebensbereiche, der schon immer Gegenstand zahlreicher, bedeutsamer, gesetzlicher Regelungen war. Das "alte Mietrecht", das bis zum 31. August 2001 galt, war nur teilweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zahlreiche Nebengesetze machten die Rechtsmaterie unübersichtlich.

Das Mietrechtsreformgesetz vereinigte die gesamte Materie des Mietrechts im BGB und führte zudem bedeutsame Änderungen ein, wie z. B. die einseitige Verkürzung der Kündigungsfrist von Wohnraummietverträgen zugunsten des Mieters.

Die tägliche Praxis der Mietvertragspartien, nicht zuletzt aber die Rechtsprechung der örtlichen Gerichte und des Bundesgerichtshofes brachten weitere Entwicklungen, die bei der Beratung und Vertretung der Mandanten berücksichtigt werden müssen. Hier ist höchste Aktualität des Wissensstandes entscheidende Voraussetzung für eine richtige Anwendung des Rechts.

Wir, die Rechtsanwälte Zedler + Kollegen, sind durch Teilnahme an Fortbildungen, Austausch in Interessengruppen sowie Studium der Fachzeitschriften und Literatur stets informiert, um unseren Mandanten die fachkundige Unterstützung zu gewährleisten, die sie erwarten dürfen.

Wenn Sie also als Vermieter oder Mieter von mietrechtlichen Problemen wie Mieterhöhung, Kündigung oder Modernisierung der Wohnung betroffen sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.