| Anwaltliche Beratung und Vertretung im
öffentlichen Baurecht
Die
grundsätzlich gewährleistete Baufreiheit
gemäß § Art. 14 GG ist durch die Gesetze
des Bundes (etwa BauGB) und der Länder (etwa Brandenburger
Bauordnung) weitgehend eingeschränkt.
Zwar handelt es sich hierbei um eine grundsätzliche Erlaubnis
mit Genehmigungsvorbehalt seitens der Baubehörde, die
Ablehnungen von Bauvoranfragen/Baugenehmigungen, verbunden mit
zahlreichen, zum Teil kostspieligen Auflagen sind allerdings
allgegenwärtig. Viele Entscheidungen der Baubehörde
halten einer Überprüfung nicht stand.
Häufig auftretende Fragen:
-
Handelt es sich um ein Innen- oder
Außenbereichsgrundstück?
- Fügt sich
das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein?
- In welchem Rahmen
sind Auflagen bei Erteilung der gewünschten Genehmigung (Art
des Dachstuhls, Geschosshöhe, Fenster etc.) zulässig?
- Welche Rechte im
Verfahren bei der Erteilung einer Baugenehmigung hat der Nachbar?
Falls Sie Fragen haben sollten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie
uns, gern auch per E-Mail.
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