Informationen zum öffentlichen Baurecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht

Die grundsätzlich gewährleistete Baufreiheit gemäß § Art. 14 GG ist durch die Gesetze des Bundes (etwa BauGB) und der Länder (etwa Brandenburger Bauordnung) weitgehend eingeschränkt.

Zwar handelt es sich hierbei um eine grundsätzliche Erlaubnis mit Genehmigungsvorbehalt seitens der Baubehörde, die Ablehnungen von Bauvoranfragen/Baugenehmigungen, verbunden mit zahlreichen, zum Teil kostspieligen Auflagen sind allerdings allgegenwärtig. Viele Entscheidungen der Baubehörde halten einer Überprüfung nicht stand.

Häufig auftretende Fragen:

  • Handelt es sich um ein Innen- oder Außenbereichsgrundstück?
  • Fügt sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein?
  • In welchem Rahmen sind Auflagen bei Erteilung der gewünschten Genehmigung (Art des Dachstuhls, Geschosshöhe, Fenster etc.) zulässig?
  • Welche Rechte im Verfahren bei der Erteilung einer Baugenehmigung hat der Nachbar?

Falls Sie Fragen haben sollten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.