Informationen zum Strafrecht
Hier informieren wir über unsere Tätigkeit im Strafrecht.

Rechtsanwalt Schulz ist bereits seit einigen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen dabei in der Strafverteidigung im Bereich des allgemeinen Strafrechts sowie Jugendstrafrechts, aber auch in der Vertretung von Opfern einer Straftat (Opferanwalt).

Strafverteidigung

Zumeist wird dem Betroffenen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer Ordnungsbehörde ein bestimmter Tatvorwurf gemacht. Zögern Sie nicht, bereits an dieser Stelle einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu befragen.
Es gilt der Grundsatz, keine Angaben zu Tatvorwürfen ohne vorherige Akteneinsicht zu machen. Es sollte zunächst immer vom persönlichen Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht werden.
Nur der Verteidiger kann Akteneinsicht erhalten und sodann die bestmögliche Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten abstimmen. Der Verteidiger ist der Beistand des Beschuldigten im gesamten Verfahren. Er trägt Sorge dafür, dass alle Rechte des Beschuldigten gewahrt werden und wird alles dafür tun, um das bestmögliche Verfahrensergebnis für seinen Mandanten zu erreichen.

Und noch ein Hinweis:

Hausdurchsuchungen kommen immer überraschend. Trotzdem ist es unbedingt erforderlich ruhig zu bleiben und die Beamten gewähren zu lassen. Keinesfalls selbst Gegenstände übergeben oder Angaben machen. Die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung kann ggf. gerichtlich überprüft werden.

Egal ob ein Haftbefehl vorliegt oder die Untersuchungshaft angedroht wird, der Betroffene sollte in keinem Fall sein Schweigerecht aufgeben. Oftmals werden derartige Maßnahmen gerade getroffen, um die Bereitschaft zu einem Geständnis oder zur Sachverhaltsaufklärung zu fördern. Auch hier sollte zunächst durch den Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen werden. Sodann besteht die Möglichkeit im Haftprüfungstermin die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, ggf. unter Auflagen, zu erreichen.

Im Falle einer Hausdurchsuchung, der vorläufigen Beschlagnahme, der vorläufigen Festnahme oder einer Untersuchungshaft empfiehlt es sich daher sofort, notfalls über Familienangehörige, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen.

Opferanwalt

Aber nicht nur der Beschuldigte braucht einen rechtlichen Beistand. Nach Gewalttaten ist es immer ratsam, dass auch das Opfer sachgerecht vertreten wird und dadurch seine Rechte wahren kann. Der erfahrene Rechtsanwalt für Strafrecht kann hier ebenfalls hilfreich zur Seite stehen.
Das Opfer von Gewalttaten kann im Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Der Nebenkläger kann über seinen Anwalt Akteneinsicht beantragen. Somit weiß auch der Nebenkläger, welche Aussagen einzelne Zeugen und auch der Täter bereits im Verfahren getroffen haben. Des Weiteren kann der Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen. Er kann einzelne Beweisanträge erheben und hat auch selbst die Möglichkeit, den Zeugen, den Sachverständigen und den weiteren Verfahrensbeteiligten Fragen zu stellen. Der Rechtsanwalt kann zum Schutz des Opfers Unterlassungsanträge stellen, z.B. es dem Täter untersagen zu lassen, sich dem Opfer künftig zu nähern. Im Strafprozess hat das Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann dem Opfer von Gewalttaten ein aufwendiges sowie kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Das Opfer von Gewalttaten kann somit schon im Strafprozess den Abschluss des gesamten Verfahrens erreichen. Auch hier ist anwaltliche Hilfe wesentlich.

Rechtsgebiete

  • Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldverfahren
  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Straßenverkehrsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte, Sexualdelikte bis hin zu Tötungsdelikten)
  • Straftaten nach dem Waffengesetz
  • Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
  • Jugendstrafrecht


  • Kosten

    Die gesetzliche Grundlage der anwaltlichen Gebühren und Auslagen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG). Daneben sind individuelle Gebührenvereinbarungen möglich. Die entstehenden Gebühren und Auslagen sowie die Möglichkeit einer Beiordnung zu Lasten der Staatskasse werden selbstverständlich vorab besprochen.


    Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.