Informationen zum Verkehrsrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Bereich der:
  • Verkehrsunfallschadenregulierung.

    Verkehrsunfallschadenregulierung

    Verkehrsunfälle sind bei der heutigen Verkehrsdichte leider keine Seltenheit. Dabei entstehen oft nicht nur hohe Sachschäden, sondern auch Gesundheitsschäden, die den Schädiger und den Haftpflichtversicherer seines Fahrzeuges zu hohen Schadensersatzforderungen verpflichten. Es entstehen so weitreichende Rechtsansprüche der Unfallopfer, zu deren Durchsetzung die fachliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt meist unentbehrlich ist.

    Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Unfallstelle sichern,
    • bei Unfallfolgen, die über Bagatellschäden hinausgehen, Polizei verständigen,
    • Position der Fahrzeuge nach dem Unfall unverändert belassen - Fotos von allen Seiten und im Detail fertigen,
    • gegenseitiger Austausch der Personalien sowie Name und Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung,
    • keinesfalls ein Schuldanerkenntnis abgeben sowie
    • vollständige Namen und Anschriften der Unfallzeugen notieren.

    Sie sollten danach unbedingt anwaltliche Unterstützung einholen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden.

    Wer dies versäumt, erhält nur das, was die gegnerische Versicherung freiwillig zahlt. Manche Schadenspositionen werden dabei unvollständig oder gar nicht ausgeglichen.

    Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist immmer auch dann geboten, wenn durch den Unfall schwere Gesundheitsschäden verursacht wurden. Hier schuldet die Versicherung neben großen Schmerzensgeldbeträgen oft auch Schadensrenten, Verdienstausfall und muss für mögliche Spätfolgen aufkommen.

    Lassen Sie sich nicht von der Befürchtung abschrecken, dass durch den Gang zum Rechtsanwalt hohe Kosten für Sie entstehen:
    Neben einer möglichen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für unsere Tätigkeit, wenn dieser den Unfall verschuldet hat.


    Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.