Informationen zum Verwaltungsrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Verwaltungsrecht

Dieser Begriff ist Nichtjuristen oft und verständlicherweise nicht geläufig.

Das Verwaltungsrecht umfasst alle jene Gebiete, in denen es zu Konflikten zwischen dem Bürger und einer Behörde kommt. Dazu gehören z.B.:

  • das öffentliche Baurecht, z. B. Streit um die Erteilung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung oder Streit um die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung,
  • das Abgabenrecht, z. B. das Erschließungs- oder Ausbaubeitragsrecht (Erhebung von Geldbeiträgen der Anwohner für die Erneuerung oder Verbesserung einer Straße),
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht, z. B. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht,
  • Polizei- und Versammlungsrecht,
  • Beamtenrecht sowie
  • Schul- und Prüfungsrecht.
Erhalten Sie den Bescheid einer Behörde, so entsteht in vielen Fällen die Frage, ob dieser so genannte "Verwaltungsakt" rechtmäßig ist. Ist der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, dann haben Sie nur eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, um sich wirksam zur Wehr zu setzen. Auch ein äußerlich formloses Schreiben kann aber ein Bescheid sein, wobei die Rechtsmittelfrist hier erst in einem Jahr abläuft.

Es empfiehlt sich, in solchen Fällen fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Aber auch schon vor Erlass des Ausgangsbescheides kann unsere Einschaltung sinnvoll sein. So z. B., wenn es um die Beantragung einer Genehmigung geht. Verwaltungsrecht ist eine Spezialmaterie und keinesfalls jedem Anwalt geläufig. Dringend ist daher zu empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.

In unserem Büro ist Rechtsanwwalt Marten Schulz Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Verwaltungsrecht.


Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch per E-Mail.