| Anwaltliche
Beratung und Vertretung im Verwaltungsrecht
Dieser Begriff ist
Nichtjuristen oft und verständlicherweise nicht
geläufig.
Das Verwaltungsrecht umfasst alle jene Gebiete, in denen es zu
Konflikten zwischen dem Bürger und einer Behörde
kommt. Dazu gehören z.B.:
- das
öffentliche Baurecht, z. B. Streit um die Erteilung eines
Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung oder
Streit um die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung,
- das Abgabenrecht, z.
B. das Erschließungs- oder Ausbaubeitragsrecht (Erhebung von
Geldbeiträgen der Anwohner für die Erneuerung oder
Verbesserung einer Straße),
- Wirtschaftsverwaltungsrecht,
z. B. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht,
- Polizei- und
Versammlungsrecht,
- Beamtenrecht sowie
- Schul- und
Prüfungsrecht.
Erhalten Sie den Bescheid einer
Behörde, so entsteht in vielen Fällen die Frage, ob
dieser so genannte "Verwaltungsakt" rechtmäßig ist.
Ist der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, dann haben
Sie nur eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, um
sich wirksam zur Wehr zu setzen. Auch ein äußerlich
formloses Schreiben kann aber ein Bescheid sein, wobei die
Rechtsmittelfrist hier erst in einem Jahr abläuft.
Es empfiehlt sich, in solchen Fällen fachkundigen Rat bei
einem Rechtsanwalt einzuholen. Aber auch schon vor Erlass des
Ausgangsbescheides kann unsere Einschaltung sinnvoll sein. So z. B.,
wenn es um die Beantragung einer Genehmigung geht. Verwaltungsrecht ist
eine Spezialmaterie und keinesfalls jedem Anwalt geläufig.
Dringend ist daher zu empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden,
der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.
In unserem Büro ist Rechtsanwwalt Marten Schulz Ihr
Ansprechpartner bei Fragen zum Verwaltungsrecht.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern
auch per E-Mail.
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